Integration Vorarlberg

„Inklusion ist ein Menschenrecht und kein besonderes Bedürfnis.“

Nicole Klocker-Manser, Integration Vorarlberg

Österreich setzt die UN Behindertenrechtskonvention sehr zögerlich, mangelhaft und in manchen Bereichen gar nicht um. Der UNO Fachausschuss bestätigt bei der Staatenprüfung im Sommer 2023, was Betroffene und Angehörige tagtäglich erleben. Die in der Konvention vorgesehene De-Institutionalisierung etwa steht still. In manchen Bereichen, wie im Bildungssystem, wird weiterhin mehr in Sondereinrichtungen investiert, als in den Ausbau und die Ausstattung von inklusiven Bildungsangeboten. Echte(!) Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen sind in allen Lebensbereichen nach wie vor sehr eingeschränkt.

Ein beschämendes Zeugnis für ein so reiches Land wie Österreich.

 

Übersicht: Menschenrechte-Statements

 

VINDEX Schutz und Asyl

„Die Würde des Menschen ist unantastbar! Es ist ein unveräußerliches Recht für jeden,
gleich welcher Hautfarbe, Religion oder sexueller Zugehörigkeit.“

Eva Fahlbusch, VINDEX

Geflüchteten Asyl zu gewähren ist unveräußerliches Recht, es ist aber nicht damit getan, einfach nur Schutz zu gewähren: Es geht um Aufnahme! Das Recht auf Angenommen werden, das Recht auf Arbeit und Teilhabe von Anfang an, das Recht auf Freundschaft von der Aufnahmegesellschaft. Integration ist kein Deutschkurs. Sie beginnt dort, wo wir „Ja“ sagen, wo wir Freundschaften schließen, wo wir Überlebende als Teil von uns betrachten und sie in unser persönliches Leben mit einbeziehen, da, wo wir alle Menschen als gleichberechtigt betrachten.

 

Übersicht: Menschenrechte-Statements

#4 Inklusion ist ein Menschenrecht

Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, dazuzugehören, willkommen und anerkannt zu sein.

Wie alle anderen Menschenrechte fußt das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet sind, haben alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. Das bedeutet, dass der Staat die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und die tatsächlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Dabei gewährleisten die Menschenrechte den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, der Hautfarbe, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung. „#4 Inklusion ist ein Menschenrecht“ weiterlesen