„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist
heute von ganz grundlegender Bedeutung für das österreichische Recht.“
Yvonne Summer, Richtervereinigung Sektion Vorarlberg
Es scheint, als ob die EMRK heute häufiger in Frage gestellt wird als je zuvor.
Gerade deshalb gilt es in Erinnerung zu rufen, dass die Garantien der EMRK und ihre Anwendung in der Rechtspraxis der Mitgliedstaaten Grundpfeiler für die Erhaltung
der rechtstaatlichen, liberalen Demokratie sind.
In Österreich hat der Gesetzgeber mehrfach auf die Rechtsprechung des EGMR reagiert und Bestimmungen des österreichischen Rechts angepasst wie auch die österreichischen Gerichte unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EGMR ihre Judikatur weiter entwickelt haben. Die in der EMRK verankerten Rechte – z.B. Art 6 („Recht auf ein faires Verfahren“) und Art 8 („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“) – werden in der österreichischen Rechtsordnung somit effektiv geschützt und durchgesetzt.