Caritas Vorarlberg

„Lasst uns gemeinsam eintreten für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch sich sozial sicher fühlt und sich frei entfalten kann.“

Walter Schmolly, Caritas Vorarlberg

Artikel 22 der Menschenrechtserklärung formuliert das Recht auf „soziale Sicherheit“ und den Anspruch, „in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind“. Chancengerechtigkeit für alle, insbesondere für alle Kinder, ist und bleibt auch in unserem Land eine Herausforderung, die uns weiterhin gemeinsam in die Pflicht nimmt.

 

Übersicht: Menschenrechte-Statements

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