„Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
So steht es in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.“
Cornelia Matt, Kaplan Bonetti gGmbH
In Österreich gibt es weiterhin einen enormen Verdienstabstand von Frauen und Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig und neben einer generellen kulturellen Abwertung von Frauenarbeit mehrheitlich strukturell bedingt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeitbeschäftigungen, erleiden aufgrund familienbedingter Unterbrechungen Einkommenseinbußen, übernehmen wesentlich mehr unbezahlte Sorgearbeit oder sind seltener in Führungspositionen. Damit verbunden ist ein höheres Armutsrisiko vor allem für Alleinerziehende.
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