An Inclusive Education System at all Levels and Lifelong Learning
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities, Article 24: Education
Auszüge aus dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention:
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…
Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden…
Was ist gemeint?
So könnte das Anliegen zusammengefasst werden:
Die Staaten sollen einen gleichberechtigten Zugang zu Primar- und Sekundarschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen gewährleisten. Bildung besteht darin, unterstützende Strukturen einzusetzen. Das meint beispielsweise die geeigneten Materialien, Techniken und Kommunikationsformen, passende Räume und qualifiziertes Personal. Kinder, welche Unterstützungen brauchen, sollen aber nicht abseits ihrer Klasse etwa im Gang unterrichtet werden. Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf müssen passende Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Schüler*innen, die blind, gehörlos und taubblind sind, müssen ihre Ausbildung in den am besten geeigneten Kommunikationsarten von Lehrpersonen erhalten, die mit unterstützender Kommunikation (Gebärdensprache, Braille, UK, technische Assistenzhilfen etc.) fließend arbeiten können. Die Bildung von Menschen mit Behinderungen muss ihre Teilhabe an der Gesellschaft, ihr Gefühl für Würde und Selbstwert sowie die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, Fähigkeiten und Kreativität fördern.
Selbstverständlich gilt das Anliegen inklusiver Bildung auch für Volkshochschulen, für WIFI, BFI, Seminarhäuser etc.
So geht Inklusion in der Schule
Petra Flieger und Volker Schönwiese haben vor einigen Jahren 20 Lektionen Nachhilfe für einen Sektionschef des Bildungsministeriums zusammengestellt. Die Lektionen geben einen guten Überblick.
Begegnung schafft Verständnis
Nicht zuletzt sind wir dann für herausfordernde Zeiten in Zukunft gerüstet, wenn wir möglichst viele Daseinsformen kennen. Denn unsere Solidarität wird in kommenden Jahren häufig am Prüfstand stehen. Wenn ich als Kind miterlebt habe, dass andere Kinder mehr Zeit und Unterstützung brauchen, dafür aber der Klassengemeinschaft wichtige Werthaltungen vermitteln, dann werde ich später auch gerne bereit sein, mich für inklusive Beschäftigungsstrukturen einzusetzen.
Das Bildungsideal der homogenen Gruppe passt in keiner Weise mehr zu unserer Zeit der Vielfalt. Wissen Sie beispielsweise, aus wieviel Nationen die Menschen in Ihrer Gemeinde stammen? In Götzis sind es mehr als siebzig Nationen.
Inklusive Bildung versucht möglichst allen Kindern/Jugendlichen/Erwachsenen gerecht zu werden. Das erfordert Bereitschaft und Solidarität sowie viel Rücksicht. Wir sind überzeugt, dass gerade die Begegnung mit anderen Menschen soziales Verständnis schafft.
Links:
UN-Behindertenrechtskonvention (Österr. Übersetzung) und weitere Dokumente
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache (Neuübersetzung 2019)
Gerhart Hofer, Mitglied des Vbg. Monitoringausschusses VMA